KI-Kompetenzpflicht

Pflicht aus Artikel 4 der EU-KI-Verordnung: Wer KI-Systeme anbietet oder einsetzt, sorgt für KI-Kompetenz der Menschen, die damit arbeiten.

Artikel 4 der EU-KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, Maßnahmen für die KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen zu ergreifen, die in ihrem Auftrag mit den Systemen arbeiten. Dabei zählen Vorwissen, Erfahrung, Ausbildung und der Einsatzzusammenhang. Die Pflicht gilt seit dem 2. Februar 2025. Was das für Leitungskräfte bedeutet: KI-Kompetenz für Führungskräfte. Dieser Eintrag ist keine Rechtsberatung.

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