Das Genossenschaftsgesetz beschreibt den Zweck so: den Erwerb oder die Wirtschaft der Mitglieder oder ihre sozialen oder kulturellen Belange durch einen gemeinsamen Geschäftsbetrieb zu fördern. Die Idee geht in Deutschland auf Hermann Schulze-Delitzsch und Friedrich Wilhelm Raiffeisen im 19. Jahrhundert zurück; 2016 hat die UNESCO sie als immaterielles Kulturerbe anerkannt. Jede Genossenschaft gehört einem Prüfungsverband an. Beispiele sind Wohnungs-, Energie- und Dorfladengenossenschaften. Mehr dazu: Transformation in Sozialunternehmen und Genossenschaften.
Genossenschaft
Rechtsform, in der sich Mitglieder zusammentun, um gemeinsam ein Geschäft zu betreiben, das ihnen selbst nützt. Jedes Mitglied hat eine Stimme.
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