CSRD

EU-Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive) aus dem Jahr 2022.

Die CSRD (Richtlinie (EU) 2022/2464) verpflichtet große Unternehmen, über ihre Wirkung auf Umwelt und Gesellschaft und über Nachhaltigkeitsrisiken nach einheitlichen Standards zu berichten. Mit dem sogenannten Omnibus-Paket, dem das EU-Parlament im Dezember 2025 zugestimmt hat, wurde der Kreis stark verkleinert: auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Millionen Euro Umsatz. Für den eigenen Fall den aktuellen Stand der deutschen Umsetzung prüfen; dieser Eintrag ist keine Rechtsberatung. Verwandt ist ESG. Nachhaltigkeit als Teil der Strategie: Nachhaltigkeitstransformation im Unternehmen.

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