Verantwortungseigentum beruht auf zwei Grundsätzen. Erstens die Vermögensbindung: Gewinne bleiben im Unternehmen oder gehen an gemeinnützige Zwecke, die Eigentümer:innen können sie nicht privat entnehmen. Zweitens die Selbstbestimmung: Die Stimmrechte liegen bei Menschen im oder nah am Unternehmen und lassen sich nicht wie eine Ware verkaufen. Umgesetzt wird das heute meist über Stiftungen oder besondere Gesellschaftsverträge. Wie Sozialunternehmen und Genossenschaften Veränderung anlegen: Transformation in Sozialunternehmen und Genossenschaften.
Verantwortungseigentum
Eigentumsform, bei der Gewinne dem Unternehmen dienen und die Kontrolle bei Menschen bleibt, die mit ihm verbunden sind. Anteile sind nicht frei handelbar.
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