Die Verordnung (EU) 2024/1689 ist am 1. August 2024 in Kraft getreten. Sie unterscheidet verbotene Anwendungen, etwa Social Scoring, Hochrisiko-Systeme, etwa für Personalauswahl oder Kreditvergabe, Systeme mit Transparenzpflichten wie Chatbots und Systeme mit minimalem Risiko. Verbote und die KI-Kompetenzpflicht gelten seit Februar 2025. Mit dem Digital-Omnibus von 2026 wurden die Pflichten für Hochrisiko-Systeme verschoben, auf Dezember 2027 bzw. August 2028. Dieser Eintrag ist keine Rechtsberatung. Was das für eine Verwaltung heißt: KI in der Kommunalverwaltung.
KI-Verordnung (EU AI Act)
EU-Gesetz über künstliche Intelligenz von 2024, das Pflichten nach dem Risiko eines KI-Systems staffelt, von Verboten bis zu kaum Auflagen.
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